Winterdienst
Übersicht

Unsere Firma bietet als zusätzlichen Service den Winterdienst in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres an. Dieser Service kann sowohl von Unternehmen (für Firmengelände) und Privatkunden als auch von der öffentlichen Hand (für Straßen und öffentliche Plätze) in Anspruch genommen werden.

Der Winterdienst erfolgt je nach Witterungslage. Dazu zählen unter anderem Temperatur, Dauer des Schneefalls oder Höhe der bereits vorhandenen Schneeablagerungen.

Die eingesetzten Techniken reichen vom Schneekehren bzw. Schneeräumen über Schneefrösen bis hin zum Streuen von Sand, Splitt oder Salz. Die hierbei geltenden kommunalen Vorschriften werden durch unser Unternehmen eingehalten.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Räumen und ggf. Streuen aller zum Grundstück gehörenden Flächen wie Gehwege, Treppen, Straßenanteile, Einfahrten, Höfe und Zufahrten nach den jeweils gültigen Ortssatzungen
  • Vermeidung und Bekämpfung der Winterglätte auf Fahrbahnen
  • Sauberhaltung aller zum Anwesen gehörenden Flächen.
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